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OVG Nordrhein-Westfalen, 23.09.2010 - 6 B 1126/10 |
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OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 23. September 2010 - 6 B 1126/10 (https://dejure.org/2010,22318)
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Kriminalhauptkommissar Polizeiärztliche Untersuchung
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Kriminalhauptkommissar Polizeiärztliche Untersuchung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Antrag eines Kriminalhauptkommissars auf einstweiligen Rechtsschutz gegen die Anordnung einer polizeiärztlichen Untersuchung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Antrag eines Kriminalhauptkommissars auf einstweiligen Rechtsschutz gegen die Anordnung einer polizeiärztlichen Untersuchung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 04.01.2010 - 6 B 1116/09
Antrag eines Kriminalhauptkommissars auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung zur …
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 23.09.2010 - 6 B 1126/10
Soweit der Antragsteller meint, die Kritik, die der Senat im Beschluss vom 21. Oktober 2009 - 6 B 1116/09 - hinsichtlich des Gutachtens des Dr. Q. vom 19. Dezember 2008 geäußert hat, lasse darauf schließen, dass dieser nicht in der Lage sei, den aktuellen Gesundheitszustand des Antragstellers sachgerecht zu beurteilen, irrt er.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 03.08.2015 - 6 A 684/14
Rechtmäßigkeit der vorzeitigen Zurruhesetzung eines Polizeibeamten nach dessen …
Der Kläger trägt vor, "die 'grundsätzliche Bedeutung' folgt daraus, weil das VG Minden in seinem vorgenannten Urteil u.a. auf den Beschluss des OVG Münster vom 03.08.2010 - 6 B 1126/10 - hinweist, wonach die Beklagte 'zu Recht eine Begutachtung durch einen Polizeiarzt anordnen durfte', während nach dem anderweitigen Beschluss des OVG Münster vom 04.01.2010 - 6 B 1116/09 - die Begutachtung des Klägers durch einen 'Facharzt' (nicht: Polizeiarzt) erforderlich ist.". - VG Düsseldorf, 18.08.2016 - 2 L 2306/16
Verpflichtung eines Beamten zur Meldung bei einem Amtsarzt nach einer als …
vgl. auch OVG NRW, Beschluss vom 23. September 2010 - 6 B 1126/10 -, juris, Rn. 6.